3.
E-Government Internet der öffentlichen Verwaltung
Für die Menschen ist der
Einsatz moderner IuK-Technologien schon heute oft eine Selbstverständlichkeit. Sie
verlangen daher Online-Angebote, die es erlauben, behördliche Dienstleistungen schnell
und unkompliziert zu nutzen, Verwaltungsvorgänge einfach zu verfolgen und Entscheidungen
möglichst einfach zu erhalten und nachzuvollziehen.16
Das Bundesministerium des
Innern zitiert eine Untersuchung, nach der 69% der Bevölkerung wünschen (...) ihre
Behördenangelegenheiten über das Internet erledigen zu können (www.bmi.bund.de).17 Weiterhin verlangen die Bürger
mehr Service und mehr Transparenz von der öffentlichen Verwaltung.
Die öffentliche Verwaltung
hat erkannt, dass das Internet dabei helfen kann, die Bürgerzufriedenheit zu erhöhen. Es
ist inzwischen selbstverständlich, dass Kommunen ihre eigene Homepage im Internet
besitzen, in den meisten Fällen nicht nur mit kurzen Darstellungen, sondern mit wichtigen
Informationen für die Nutzer. Hier knüpft die Organisationsform E-Government an.
E-Government
bedeutet die Nutzung moderner IuK-Technologien zur Optimierung von Verwaltungsprozessen
unter Einschluss von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen zwischen der
Wirtschaft, Verwaltungsorganisationen und den Bürgern.18 Kernziel von E-Government ist die Entstehung
einer digitalen Verwaltung, auch des öfteren als gläsernes Rathaus
bezeichnet, deren Online-Angebot im Hinblick auf Information, Kommunikation,
Dienstleistungen und Beteiligungsmöglichkeiten, so weit möglich und rechtlich zulässig,
auf die Bedürfnisse der Behördenkunden zugeschnitten ist. Die Daten sollen laufen,
nicht die Bürger, so Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18.09.2000.
Ein wesentlicher
Erfolgsfaktor für die Umsetzung von E-Government ist die Rechtsverbindlichkeit von
elektronischer Kommunikation. Mit der Einführung des Signaturgesetzes ist es heutzutage
möglich, sowohl vollgütige Rechtsgeschäfte abzuschließen als auch behördliche
Entscheidungen digital zu vollziehen (elektronische Signatur).19
Mit E-Government wird es
somit künftig möglich sein, weitgehend unabhängig von Ort und Zeit,
Verwaltungsvorgänge digital abzuwickeln, die bisher der papierbasierten Schriftform
bedurften. Zu denken ist hierbei an umfassende Informationen zu Verwaltungsvorgängen, an
Online-Formulare, elektronische Anträge oder per E-Mail zugestellte Bescheide. Aber auch
Bürgersprechstunden, die online abgehalten werden oder Diskussionsforen zu aktuellen
Themen rücken in greifbare Nähe.
Bundeskanzler Gerhard
Schröder hat auf der Tagung der Initiative D21 im September 2000 angekündigt, dass
sämtliche internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis zum Jahre 2005
online angeboten sein sollen.
Um den Erwartungen der Nutzer auch gerecht zu werden, kann E-Government nur im Rahmen
eines ganzheitlichen Lösungsansatzes realisiert werden. Eine erfolgreiche Umsetzung und
Einführung von EGovernment setzt daher Restrukturierungsaktivitäten voraus. Bestehende
Regeln sowie Aufbau- und Ablauforganisation müssen angepasst und verbessert werden. Bei
der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen stößt man sonst auf dieselben
grundlegenden Schwierigkeiten, die sich auch bei der herkömmlichen Abwicklung von
Verwaltungsvorgängen zeigen.20
Bestehende
Verwaltungsabläufe sind teilweise historisch gewachsen. Bisherige Verwaltungsabläufe in
Papierform lassen sich daher nicht unverändert ins Digitale übertragen. Die
Herausforderung für die Verwaltung besteht nun darin, den Übergang zu koordinieren,
Prozesse und Strukturen zu reorganisieren. Zu berücksichtigen sind hierbei die
Optimierung von internen und externen Verwaltungsprozessen (Vereinfachung von Verfahren),
das Informations- und Wissensmanagement, die Personalführung und die Personalentwicklung
sowie ein neues und verändertes Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung im Rahmen
zunehmender Kundenorientierung (Bürokratieabbau).21
15 Mocker/Mocker/Ahlreep,
S. 30
16 E-Government-Handbuch, S. 5
17 Lenz, S. 35 18 E-Government-Strategie des Landes Niedersachsen, S. 12
19 SAGA, S. 43
20 SAGA, S. 41
21 E-Government-Handbuch, S. 3
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Sozialwissenschaftliche Kommunikation "Neue Medien"