|
Sozialwissenschaftliche Kommunikation - Seite 4
3. E-Government - Internet der öffentlichen Verwaltung
Für die Menschen ist der Einsatz moderner IuK-Technologien schon heute
oft eine Selbstverständlichkeit. Sie verlangen daher Online-Angebote, die es erlauben, behördliche Dienstleistungen
schnell und unkompliziert zu nutzen, Verwaltungsvorgänge einfach zu verfolgen und Entscheidungen möglichst
einfach zu erhalten und nachzuvollziehen.16
Das Bundesministerium des Innern zitiert eine Untersuchung, nach der "69% der Bevölkerung wünschen (...)
ihre Behördenangelegenheiten über das Internet erledigen zu können (www.bmi.bund.de)".17
Weiterhin verlangen die Bürger mehr Service und mehr Transparenz von der öffentlichen Verwaltung.
Die öffentliche Verwaltung hat erkannt, dass das Internet dabei helfen kann, die Bürgerzufriedenheit
zu erhöhen. Es ist inzwischen selbstverständlich, dass Kommunen ihre eigene Homepage im Internet besitzen,
in den meisten Fällen nicht nur mit kurzen Darstellungen, sondern mit wichtigen Informationen für die
Nutzer. Hier knüpft die Organisationsform E-Government an.
"E-Government bedeutet die Nutzung moderner IuK-Technologien zur Optimierung von Verwaltungsprozessen
unter Einschluss von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen zwischen der Wirtschaft,
Verwaltungsorganisationen und den Bürgern".18
Kernziel von E-Government ist die Entstehung einer digitalen Verwaltung, auch des öfteren als "gläsernes
Rathaus" bezeichnet, deren Online-Angebot im Hinblick auf Information, Kommunikation, Dienstleistungen
und Beteiligungsmöglichkeiten, so weit möglich und rechtlich zulässig, auf die Bedürfnisse der Behördenkunden
zugeschnitten ist. "Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger", so Bundeskanzler Gerhard Schröder am
18.09.2000.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung von E-Government ist die Rechtsverbindlichkeit von
elektronischer Kommunikation. Mit der Einführung des Signaturgesetzes ist es heutzutage möglich, sowohl
vollgütige Rechtsgeschäfte abzuschließen als auch behördliche Entscheidungen digital zu vollziehen (elektronische
Signatur).19
Mit E-Government wird es somit künftig möglich sein, weitgehend unabhängig von Ort und Zeit, Verwaltungsvorgänge
digital abzuwickeln, die bisher der papierbasierten Schriftform bedurften. Zu denken ist hierbei an
umfassende Informationen zu Verwaltungsvorgängen, an Online-Formulare, elektronische Anträge oder per
E-Mail zugestellte Bescheide. Aber auch Bürgersprechstunden, die online abgehalten werden oder Diskussionsforen
zu aktuellen Themen rücken in greifbare Nähe.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat auf der Tagung der Initiative D21 im September 2000 angekündigt,
dass sämtliche internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis zum Jahre 2005 online angeboten
sein sollen.
Um den Erwartungen der Nutzer auch gerecht zu werden, kann E-Government nur im Rahmen eines ganzheitlichen
Lösungsansatzes realisiert werden. Eine erfolgreiche Umsetzung und Einführung von EGovernment setzt
daher Restrukturierungsaktivitäten voraus. Bestehende Regeln sowie Aufbau- und Ablauforganisation müssen
angepasst und verbessert werden. Bei der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen stößt man sonst
auf dieselben grundlegenden Schwierigkeiten, die sich auch bei der herkömmlichen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen
zeigen.20
Bestehende Verwaltungsabläufe sind teilweise historisch gewachsen. Bisherige Verwaltungsabläufe in Papierform
lassen sich daher nicht unverändert ins Digitale übertragen. Die Herausforderung für die Verwaltung
besteht nun darin, den Übergang zu koordinieren, Prozesse und Strukturen zu reorganisieren. Zu berücksichtigen
sind hierbei die Optimierung von internen und externen Verwaltungsprozessen (Vereinfachung von Verfahren),
das Informations- und Wissensmanagement, die Personalführung und die Personalentwicklung sowie ein neues
und verändertes Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung im Rahmen zunehmender Kundenorientierung
(Bürokratieabbau).21
15 Mocker/Mocker/Ahlreep,
S. 30
16 E-Government-Handbuch, S. 5
17 Lenz, S. 35 18 E-Government-Strategie des Landes Niedersachsen, S. 12
19 SAGA, S. 43
20 SAGA, S. 41
21 E-Government-Handbuch, S. 3
Seite 4 - Sozialwissenschaftliche Kommunikation "Neue Medien"
Seite 2
Seite 3
« zurück / weiter »
Seite 5
Seite 6
|
|
|
|