3.1 Kommunikationsbeziehungen im
E-Government
Die Kommunikation und Abwicklung von
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung im E-Government kann verschiedenen
Zielgruppen zugeordnet werden. Verwaltungsvorgänge, die zwischen der Behörde und
wirtschaftlichen Unternehmen erfolgen, werden als Government to Business (G2B) bezeichnet.
Der elektronische Kommunikations-, Informations- und Datenaustausch zwischen oder
innerhalb von Behörden läuft unter dem Begriff Government to Government (G2G).
Behördenwege, die elektronisch zwischen Verwaltung und Bürgern abgewickelt werden,
bezeichnet man als Government to Citizen (G2C).22
3.1.1 Government
to Business (G2B)
Viele wirtschaftliche Unternehmen
wickeln heutzutage eine Vielzahl ihrer Geschäfte elektronisch ab (E-Procurement). Sie
haben beispielsweise durch Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren, bei Angelegenheiten der
Zolloder Steuerverwaltung eine hohe Kontaktfrequenz mit der Verwaltung. Lange und
komplizierte Genehmigungsverfahren sind oft mit enormen bürokratischem Aufwand verbunden
und verursachen sowohl bei der zuständigen Verwaltung als auch beim Unternehmen hohe
Kosten. Der Einsatz von E-Government-Lösungen kann diese Kommunikationsbeziehungen im
beidseitigen Interesse vereinfachen und so Synergieeffekte freisetzen. Die beste
Möglichkeit derartige Einsparpotenziale zu nutzen, bietet hier das öffentliche
Beschaffungswesen. Digitale Ausschreibungen von z.B. Bauleistungen erleichtern Firmen den
Zugang zum Ausschreibungsverfahren und führen nebenbei zu unterschiedlichen
Einsparmöglichkeiten bei den Verwaltungen und Unternehmen.23
3.1.2 Government
to Government (G2G)
Im E-Government bezeichnet G2G
Prozesse, an denen mindestens zwei Verwaltungsstellen beteiligt sind. Es handelt sich
hierbei in erster Linie um die Übermittlung von Daten zur Weiterverarbeitung.
Die Ausstellung eines
Personalausweises beispielsweise ist durch die Beteiligung von zwei Verwaltungsstellen
bisher von vielen Arbeitsvorgängen und einem enormen Zeitaufwand geprägt. Durch
G2G-Lösungen wird zukünftig das Passfoto des Antragstellers gescannt und die
Unterschrift digital erfasst. Durch die zuständige Verwaltung vor Ort wird dann über
eine spezielle Software der Antrag über IuK-Technolgie an die Bundesdruckerei verschickt.
Durch die Digitalisierung dieses Prozesses entfallen Portokosten und es bedarf keiner
Archivierung von Papierdokumenten mehr. Es ergeben sich hierdurch finanzielle Einsparungen
sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Bundesdruckerei. Nebenbei entsteht ein kürzere
Wartezeit für den Bürger und er erhält schneller sein Dokument.
3.1.3 Government
to Citizen (G2C)
Bürger treten nicht immer
freiwillig mit der Verwaltung in Kontakt. Es sind oftmals lange Wege und Wartezeiten
hiermit verbunden. E-Government-Lösungen haben die größte Wirkung, wenn sie die
täglichen Belange der Bürger unterstützen und fördern.24 Dem Bürger werden heutzutage noch überwiegend
einfache Dienste von der Verwaltung in digitalisierter Form angeboten. Hierzu gehören
z.B. die Beantragung von Anwohnerparkausweisen, die Reservierung des
KFZ-Wunschkennzeichens oder die Anoder Abmeldung eines Hundes. Die wohl bekannteste
G2C-Anwednung ist die elektronische Steuererklärung ELSTER. Hier kann der Nutzer seine
Steuererklärung über das Internet an die zuständige Finanzbehörde schicken. Zukünftig
werden aber auch Verwaltungsvorgänge wie z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung oder die
Online-Akteneinsicht durch E-Government-Lösungen möglich sein.25
22 Lenz,
S. 34
23 SAGA, S. 39
24 Lenz, S. 61
25 Geschka, S. 125
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